Für DissertantInnen, die an den Fachbereichen der Uni Salzburg als Universitäts-AssistentInnen arbeiten, ist in der Regel nach vier Jahren Schluss – ob die Dissertation verteidigt wurde oder nicht. Der Abschluss innerhalb dieser Zeit gelingt aber noch immer weniger als der Hälfte der PraeDocs. Während im Moment die Fachbereiche dafür bestraft werden – sie dürfen die Stellen erst mit Verzögerung neu ausschreiben – wäre es auch sinnvoll, weitere Anreize für die AbsolventInnen zu schaffen. Ein Gedankenexperiment von Philipp Kaysers.
Im Weiteren möchte ich ein Modell beschreiben, das für alle Beteiligten von Nutzen sein könnte. Die derzeitigen PraeDoc-Verträge sind, von der COVID-19 bedingten Verlängerung abgesehen, auf vier Jahre befristet. Mein Vorschlag lautet, dass bei erfolgreicher Absolvierung des Dissertationsstudiums in dieser Zeitspanne eine einmalige und begrenzte Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt wird. Denkbar wäre beispielsweise ein Zeitraum von zwei oder vier Semestern.
Mit einer Verlängerung würde den DoktorandInnen ein zusätzlicher Ansporn gegeben, in den vier Jahren der Beschäftigung mit dem Doktoratsstudium fertig zu werden. Derzeit entlässt die Alma Mater ihre frisch gebackenen DoktorInnen in dem Moment, an dem diese ihre Ausbildung zur wissenschaftlichen MitarbeiterInnen gerade erst abgeschlossen haben. Man denke allein an die guten und wichtigen, aber letztlich auch kostenintensiven Programme der Personalentwicklung (HSD+; WiMi-Curriculum; PraeDoc-Begleitprogramm) von denen die PLUS nach vier Jahren nicht mehr direkt profitiert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht macht das wenig Sinn, da die Ausbildung der DissertantInnen bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag den meisten Platz einnahm. Ein bis zwei zusätzliche Jahre im Anschluss an die Dissertation würden nicht nur der Weiterqualifizierung ungemein helfen, sondern auch die Universität profitieren lassen.
Den Absolventen würde ein sicherer und solider Start in die PostDoc-Phase geboten. Da die Verlängerung kein Eigennutz darstellen sollte, müsste diese mit einer umfassenderen Lehrverpflichtung verbunden werden (bspw. 4 SWS im Semester). Die unlängst Promovierten können so umfangreichere Lehrerfahrung erwerben und geben gleichzeitig etwas zurück. Die darüber hinaus gewonnene Zeit hilft bei der Ausarbeitung eines PostDoc-Projekts und lässt der Stellung von (Drittmittel)Anträgen Raum. Nicht zuletzt bleibt der beste Weg für eine erfolgreiche Bewerbung oder einen gelungenen Antrag eine gründliche Vorbereitung.
Die AbsolventInnen könnten also im Anschluss an das Doktorat in gesichertem Rahmen ihre Dissertation für die Veröffentlichung überarbeiten, die eigene Forschung vertiefen sowie den Fachbereich neben der Lehrtätigkeit umfassend in der Selbstverwaltung unterstützen. Die Verlängerung käme daher neben der Lehre und der Wissensbilanz der Universität auch administrativen Aufgaben zugute. Darüber hinaus festigt die längere Beschäftigung die Bindung zwischen dem Lehrpersonal und der Studierendenschaft. Mittelfristig würde das zu einer gesteigerten Identität dieser Stakeholder mit der noch jungen Marke PLUS führen, was letztlich auch Ziel des neuen Strukturwandlungsprozesses der Uni ist.
Dennoch bleiben Fragen der Finanzierbarkeit offen. Bestehen mit der Verlängerung die bisherigen Vertragskonditionen (B1 Stufe 2 75%), existiert weiterhin der Anreiz für die AbsolventInnen sich trotz der gewonnenen Zeit auf attraktivere PostDoc-Stellen zu bewerben. Gleichzeitig würden bei einer entsprechenden Ausdehnung der PraeDoc-Verträge die Intervalle der Einarbeitungsphasen vergrößert. Die regelmäßig wiederkehrenden Ausbildungskosten könnten damit über die Zeit gesenkt werden. Darüber hinaus kann die Universität externe Lehraufträge in entsprechendem Rahmen reduzieren, da zusätzliche Lehrkapazitäten vorhanden wären. Den Aufwänden einer höheren Besoldung B1 Stufe 2 statt der B1 Stufe 1 für neue Doktoranden ständen folglich auch Erträge gegenüber.
Die Gefahr, dass die Umsetzung zu einem Ersatz für PostDoc-Stellen wird, scheint nicht gegeben. Die Ausbildung der DissertantInnen nimmt über die gesamte Dauer gesehen zu viel Zeit in Anspruch. Nicht zuletzt werden und würden längst nicht alle Dissertationen innerhalb von vier Jahren fertig. Eine überbordende Schwämme an Vertragsverlängerungen dürfte daher ausbleiben, jedoch würde zukünftig gute Leistung klar und deutlich belohnt. Den BetreuerInnen würde neben der strafenden Ausschreibungssperre ein positives Moment gegeben, den Erfolg ihrer DissertantInnen zu fördern, was sich nicht zuletzt günstig auf die Arbeitslast der DienstnehmerInnen auswirken könnte. Der Fachbereich profitiert ja auch von der längeren Beschäftigung und der umfassenderen Lehrtätigkeit. Die erfolgreiche Dissertation rückt somit für alle Beteiligten stärker in den Fokus.
Zusammenfassend dürfte ein solches Modell problemlos mit dem bestehenden Kollektivvertrag und den geltenden Bestimmungen für die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen vereinbar sein. Gezielte Vertragsverlängerungen bei Erreichung der Dissertation wären für Österreich einzigartig und würden die PLUS zu einer überregional attraktiven Arbeitgeberin im PraeDoc-Bereich machen. Die in der zusätzlichen Zeit gesammelte Erfahrung würde nachhaltig für bessere Berufschancen von AbsolventInnen der PLUS in der Wissenschaft sorgen, was die Perspektive der jungen Post-Docs erhöht.